Zugangsvoraussetzungen
Die Zulassung zum Besuch einer Technikerschule setzt voraus:
- Das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
- die bestandene Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf
- eine weitere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 1 Jahr
Zugangsberufe
Der Besuch der Fachschule Technik setzt den erfolgreichen Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung und eine mindestens einjährige Berufsausübung voraus. Ein einschlägiger anerkannter Ausbildungsberuf oder Berufsfachschulabschluss nach Bundes- oder Landesrecht wird als Zugangsberuf bezeichnet.
Eine Liste der qualifizierenden Zugangsberufe zu den Fachrichtungen Mechatronik und Informationstechnik finden Sie hier:
Als Zugangsberufe für die Fachrichtung Produktionstechnik und Datenmanagement gelten alle Berufe der Metall-, Elektro- und Informationstechnik.