Zu den Mitwirkungsgremien nach dem Hamburger Schulgesetz gehören die Schulvorstände, die Eltern- und die Schülergremien.
Die Aufgaben des Schulvorstands an beruflichen Schulen regelt das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG § 76).
In der Schülervertretung wirken Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung ihrer Schule und des Schulwesens mit.