Mitwirkungsgremien

Info
  • Zu den Mitwirkungsgremien nach dem Hamburger Schulgesetz gehören die Schul­vor­stände, die Eltern- und die Schülergremien.

Schulvorstand

Die Aufgaben des Schulvorstands an beruflichen Schulen regelt das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG § 76).

Elternrat

Nach § 72 des Hamburger Schulgesetzes soll an beruflichen Schulen ein Elternrat gebildet werden.

Schülervertretung

In der Schülervertretung wirken Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung ihrer Schule und des Schulwesens mit.

Personalrat

Der Personalrat ist das Mitwirkungsgremium der Beschäftigten.